2.1.5-F.IV.41 Die den Böhmischen Holzhändlern anno 1764 untersagte Steigerung des Holzpreises, 2. das den Holzschiffern gebührende Anmelden an gehörigen Orten, ehe sie mit den Flößen anfahren, 3. das Christoph Hillen untersagte Aufsetzen von Bau-Materialien auf dem Holzplatz und Höcken mit denselb

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Title:Die den Böhmischen Holzhändlern anno 1764 untersagte Steigerung des Holzpreises, 2. das den Holzschiffern gebührende Anmelden an gehörigen Orten, ehe sie mit den Flößen anfahren, 3. das Christoph Hillen untersagte Aufsetzen von Bau-Materialien auf dem Holzplatz und Höcken mit denselben und 4., das verbotene Einsetzen des Schockholzes in die Gasthöfe und Häuser
Creation date(s):from 1764
 

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