2.1.3-C.XXIV.72 Die ergangene allergnädigste Verordnung, daß in die braun, grün, violet, blau und schwarz gefärbten Tücher weder von den Färbern eine blaue Rose gelegt, noch von den Tuchmachern ein Stahl-Blei angehängt werden solle, betreffend., 1752- (Archivalieneinheit)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:2.1.3-C.XXIV.72
Ref. code AP:C.XXIV.72
Title:Die ergangene allergnädigste Verordnung, daß in die braun, grün, violet, blau und schwarz gefärbten Tücher weder von den Färbern eine blaue Rose gelegt, noch von den Tuchmachern ein Stahl-Blei angehängt werden solle, betreffend.
Creation date(s):from 1752
 

URL for this unit of description

URL:http://archiv.dresden.de/detail.aspx?ID=2700583
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en
Online queries at City Archives Dresden