2.1.3-C.XVIII.116, Bd.1 Die allerhöchst anbefohlene Sonderung der Sicherheits- von der Wohlfahrtspolizei in hiesiger Residenz, auch Übertragung der letzeren im ganzen Umfange der Stadt an den Stadtrat allhier, ingleichen die Einrichtung eines besonderen Königlichen Polizei-Amtes in Dresden auch di

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Title:Die allerhöchst anbefohlene Sonderung der Sicherheits- von der Wohlfahrtspolizei in hiesiger Residenz, auch Übertragung der letzeren im ganzen Umfange der Stadt an den Stadtrat allhier, ingleichen die Einrichtung eines besonderen Königlichen Polizei-Amtes in Dresden auch die definitive Einrichtung der Polizei-Verwaltung und das Polizei-Collegii zu Dresden, s. w. d. a. betreffend. Zu diesen Acten gehört noch ein besonderes Fascikel sub O. mit der Aufschrift: "Besondere Nachrichten, die Sonderrung der Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei in Dresden im Jahre 1816", s. w. d. a. betreffend.
Creation date(s):from 1816
 

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