2.1.1-A.XXII.26 Allergnädigster Befehl vom 2. April 1740, daß \ 1.) bei Vollstreckung der Staupenschläge der Weg, anstatt wie bisher über die Elbbrücke, durch Altdresden (jetzt Neustadt bei Dresden gemeint) hierfüro zum Wilsdruffer Thor hinaus bis zu dem äußersten Freiberger Schlag am Ender der Vo

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Ref. code AP:A.XXII.26
Title:Allergnädigster Befehl vom 2. April 1740, daß
1.) bei Vollstreckung der Staupenschläge der Weg, anstatt wie bisher über die Elbbrücke, durch Altdresden (jetzt Neustadt bei Dresden gemeint) hierfüro zum Wilsdruffer Thor hinaus bis zu dem äußersten Freiberger Schlag am Ender der Vorstadt gehalten, daß
2.) die Landesverweisung, anstatt wie bisher nach Pulßnitz an die Oberlausitzer Grenze, in Zukunft weder in die Ober- noch in die Niederlausitz, sondern nach Böhmen geschehen, und dergleichen Übeltäter bis an die böhmische Grenze gebracht, nicht weniger.
3.) der Urpheden auf die gedachten Markgrafenthümer Ober- und Niederlausitz jederzeit in specie mit eingerichtet werden soll, betreffend. April 1740.
Creation date(s):from 1740
 

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