2.1.1-A.XII.120 Die Annahme und Verpflichtung der beiden Fischwäger und Aufseher bei den Fleischern und Bäckern, das Aufhören der Funktion der Fischwäger betreffend. Ingleichen die Annahme eines interimistischen Aufsehers bei dem Fisch-Rauchfutter und Victualienhandel betreffend., 1798- (Archivali

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Title:Die Annahme und Verpflichtung der beiden Fischwäger und Aufseher bei den Fleischern und Bäckern, das Aufhören der Funktion der Fischwäger betreffend. Ingleichen die Annahme eines interimistischen Aufsehers bei dem Fisch-Rauchfutter und Victualienhandel betreffend.
Creation date(s):from 1798
 

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