2.1.1-A.VI.100 Die bei dem beabsichtigten Jurisdictions-Austausch vorzunehmende Vereinigungsgelder jetzigen vorstädtischen Gemeinden der Freidrichstadt und des neuen Anbaues mit der Stadt betreffend. Ingleichen die Competenz des Rates zu Cencesionierung unzünftiger Gewerbe in allen Stadtteilen ohn

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Title:Die bei dem beabsichtigten Jurisdictions-Austausch vorzunehmende Vereinigungsgelder jetzigen vorstädtischen Gemeinden der Freidrichstadt und des neuen Anbaues mit der Stadt betreffend. Ingleichen die Competenz des Rates zu Cencesionierung unzünftiger Gewerbe in allen Stadtteilen ohne Unterschied der Jurisdiction, sowie der Antonstädter Cavallerie Verpflegungsgelder, mit der Stadt.
Creation date(s):from 1834

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Verweis:Vgl. 2.1.3-C.XIX.151.
 

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