2.1.1-A.VI.69 Die vom Hauptzeughaus "Artillerie" Gerichte sich neuerlich angemaßte Jurisdiction über die unter des Rats allhier Gerichtsbarkeit wohnenden Bürger und Handwerkmeister,so beim Hauptzeughaus zur Arbeit verpflichtet sind, samt was dem und der übrigen Artillierie-Hausbestallungsschutzver

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Title:Die vom Hauptzeughaus "Artillerie" Gerichte sich neuerlich angemaßte Jurisdiction über die unter des Rats allhier Gerichtsbarkeit wohnenden Bürger und Handwerkmeister,so beim Hauptzeughaus zur Arbeit verpflichtet sind, samt was dem und der übrigen Artillierie-Hausbestallungsschutzverwandten halben anhängig, betreffend.
Creation date(s):from 1779
 

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