2.1.1-A.VI.11 Der sogenannte Werner Schwarz`schen Hof und Seuß`schen Garten, wie auch andere in den Vorstädten betreffenden Gärten, Häuser und Räume, welche ehemals unter des Rats Jurisdiction gehört, hernach zur Hofstadt erkauft, zum Theil aber wiederum an Private aliniert wurden und unter des Am

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Title:Der sogenannte Werner Schwarz`schen Hof und Seuß`schen Garten, wie auch andere in den Vorstädten betreffenden Gärten, Häuser und Räume, welche ehemals unter des Rats Jurisdiction gehört, hernach zur Hofstadt erkauft, zum Theil aber wiederum an Private aliniert wurden und unter des Amts-Jurisdiction bisher, noch behalten werden sollen, damit sie in den vorigen Stand gesetzt und vor dem Rathause wiederum zugeeignet werden möchten betreffend. Ingleichen die schriftsäßigen und Amtshäuser oder Gerichte in resp. deren Städte und Vorstädte Dresdens betreffend item die Klippstein Gasische Bausache zum Teil von unterschiedlichen Jahren betreffend.
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