2.1.1-A.II.38 Die bezüglich des geistlichen Brückenamts allheir höchste Orts erforderte Anzeige, über dessen Fundation und Dotierung über die stiftmäßige Bestimmung des Einkommens desselben und Concedierung eines Brückenzolles betreffend. Ingleichen Schmucks Holzlieferung 1813 und den Wegfall der

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Title:Die bezüglich des geistlichen Brückenamts allheir höchste Orts erforderte Anzeige, über dessen Fundation und Dotierung über die stiftmäßige Bestimmung des Einkommens desselben und Concedierung eines Brückenzolles betreffend. Ingleichen Schmucks Holzlieferung 1813 und den Wegfall der auf das geistliche Brückenamt gewiesenen vier Stipendien betreffend.
Creation date(s):from 1813
 

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