1.1-432 Friedrich [II.], Kurfürst und Herzog zu Sachsen, befiehlt dem Rat zu Dresden, den er mit der Jahrrente und dem Gerichtsgeld an Peter von Maltitz gewiesen und um Besiegelung des darüber ausgestellten Hauptbriefes ersucht hat, das Geld, mit dessen Bezahlung schon am 01. Mai begonnen werden s

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Ref. code:1.1-432
Ref. code AP:432
Title:Friedrich [II.], Kurfürst und Herzog zu Sachsen, befiehlt dem Rat zu Dresden, den er mit der Jahrrente und dem Gerichtsgeld an Peter von Maltitz gewiesen und um Besiegelung des darüber ausgestellten Hauptbriefes ersucht hat, das Geld, mit dessen Bezahlung schon am 01. Mai begonnen werden sollte, ohne Säumen bis zum 30. Mai an den Hof nach Meißen zu schicken, da Maltitz darauf wartet
Entstehungsstufe:Ausfertigung
Creation date(s):5/26/1447
Regest-Nr.:432

Information on content and structure

City:Grimma
Beschreibung:Sprache: Mittelhochdeutsch
Trägermaterial:Papier
Beschreibung Siegel:Siegel unter Decken zum Verschluss aufgedrückt
Comments:Aufschrift: "dem Rate zcu Dresden ..." . - Abschrift vorhanden.
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