1.1-285 Friedrich und Sigmund, Brüder und Herzöge zu Sachsen, ermächtigen den Rat, welcher über vorgefallene Räubereien und die auf diese bezüglichen Aussagen einiger Gefangener durch den Stadtschreiber hat Bericht erstatten lassen, die Straßenräuber aufzuspüren, zu Gefängnis zu bringen und ihnen,

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Ref. code AP:285
Title:Friedrich und Sigmund, Brüder und Herzöge zu Sachsen, ermächtigen den Rat, welcher über vorgefallene Räubereien und die auf diese bezüglichen Aussagen einiger Gefangener durch den Stadtschreiber hat Bericht erstatten lassen, die Straßenräuber aufzuspüren, zu Gefängnis zu bringen und ihnen, sofern durch die Untersuchung ihre Schuld sich herausstellen sollte, nach Verdienst den Prozess zu machen.
Entstehungsstufe:Ausfertigung
Creation date(s):3/3/1434
Regest-Nr.:285

Information on content and structure

City:Altenburg
Beschreibung:Sprache: Mittelhochdeutsch
Trägermaterial:Papier
Beschreibung Siegel:unter Decke zum Verschluss aufgedrückt

Conditions of access and use

Publications:Cod. dipl. Sax. II 5, Nr. 192. S. 158.
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