1.1-275 Friedrich und Sigmund, Brüder, Herzöge zu Sachsen, teilen dem Rat zu Dresden mit, dass Henze Kelner gewärtig ist, vor ihm mit seinem Widersacher zur gütlichen Beilegung der Irrungen beschieden zu werden, im Fall der Erfolglosgkeit dieser Verhandlung aber die Sache ihrer Entscheidung anheim

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Ref. code:1.1-275
Ref. code AP:275
Title:Friedrich und Sigmund, Brüder, Herzöge zu Sachsen, teilen dem Rat zu Dresden mit, dass Henze Kelner gewärtig ist, vor ihm mit seinem Widersacher zur gütlichen Beilegung der Irrungen beschieden zu werden, im Fall der Erfolglosgkeit dieser Verhandlung aber die Sache ihrer Entscheidung anheimstellt
Entstehungsstufe:Ausfertigung
Creation date(s):4/30/1432
Regest-Nr.:275

Information on content and structure

City:Meißen
Beschreibung:Sprache: Mittelhochdeutsch
Trägermaterial:Papier
Beschreibung Siegel:Siegel zum Verschluss aufgedrückt gewesen
Comments:Aufschrift: "dem Rate zcu dreßden". - Abschrift vorhanden
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