1.1-146 Wilhelm [II.], Landgraf zu Thüringen und Markgraf von Meißen, teilt dem Rat zu Dresden mit, dass er nicht, wie sie glaubten dem Nickel Schonow erlaubt habe, ihre Bürger und deren Habe zu pfänden (vorkumern) und übersendet ihnen zur Weiterbeförderung einen Brief an die von Frangkenfort, das

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Information on identification

Ref. code:1.1-146
Ref. code AP:146
Title:Wilhelm [II.], Landgraf zu Thüringen und Markgraf von Meißen, teilt dem Rat zu Dresden mit, dass er nicht, wie sie glaubten dem Nickel Schonow erlaubt habe, ihre Bürger und deren Habe zu pfänden (vorkumern) und übersendet ihnen zur Weiterbeförderung einen Brief an die von Frangkenfort, das sie ihr Recht nicht woanders suchen sollen
Entstehungsstufe:Ausfertigung
Creation date(s):1407 - 1425
Creation date(s), remarks.:nach dem 01.01.. - nach 1411 (vgl. Ermisch)
Regest-Nr.:146

Information on content and structure

City:Altenburg
Beschreibung:Sprache: Mittelhochdeutsch
Trägermaterial:Papier
Beschreibung Siegel:grünes Siegel, zum Verschluß aufgedrückt unt. Decke
Comments:Aufschriftt: "dem Rate zu Dresden...". - Abschrift vorhanden.
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URL:http://archiv.dresden.de/detail.aspx?ID=2645984
 

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