1.1-116 Friedrich [IV.] der Ältere, Markgraf zu Meißen, befiehlt dem Rat zu Dresden dafür zu sorgen, dass Nickel und Alsch von Kökeritz wegen des Geldes, das sie Dresdner Bürgern schuldig sind, nicht gemahnt werden, bis zwischen ihnen und ihren Vettern entschieden ist, wer die Schuld bezahlen soll

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Ref. code:1.1-116
Ref. code AP:116
Title:Friedrich [IV.] der Ältere, Markgraf zu Meißen, befiehlt dem Rat zu Dresden dafür zu sorgen, dass Nickel und Alsch von Kökeritz wegen des Geldes, das sie Dresdner Bürgern schuldig sind, nicht gemahnt werden, bis zwischen ihnen und ihren Vettern entschieden ist, wer die Schuld bezahlen soll
Entstehungsstufe:Ausfertigung
Creation date(s):approx. 8/15/1409
Regest-Nr.:116

Information on content and structure

City:Schellenburg
Beschreibung:Sprache: Mittelhochdeutsch
Trägermaterial:Papier
Beschreibung Siegel:grün, unt. Decke z. Schluß aufgedrückt
Comments:Aufschrift: dem Rate zcu Dresden. - Abschrift vorhanden.
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