2.1.3-C.VI.39a Die Visitation der Stadt und Vorstädte allhier, so Churf. Durchl. zu S. durch ein ernst Mandat wegen den Fremden Nationen und anderer herrenloser Knechts und Diener im August 1653 anbefohlen, wobei ein Befehl vom 12. August bei 20 rt. Strafe soll kein Bürger ohne des Rats Vorwissen

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Title:Die Visitation der Stadt und Vorstädte allhier, so Churf. Durchl. zu S. durch ein ernst Mandat wegen den Fremden Nationen und anderer herrenloser Knechts und Diener im August 1653 anbefohlen, wobei ein Befehl vom 12. August bei 20 rt. Strafe soll kein Bürger ohne des Rats Vorwissen niemand fremdes beherbergen
Creation date(s):1626 - 1653
 

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