Information on identification |
Ref. code: | 2.1.3-C.VI.15 |
Ref. code AP: | C.VI.15 |
Title: | Wie sich die Wirte und deren Mietsleute wegen Annahme der Fremden zu verhalten haben |
Creation date(s): | 1712 |
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Information on extent |
Bandangabe: | Band 3 von 6 |
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Conditions of access and use |
Verweis: | 2.1.3-C.VI.13 2.1.3-C.VI.14 2.1.3-C.VI.16 2.1.3-C.VI.17 2.1.3-C.VI.18 |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 2.1.3-C.VI.13 Die bei der allergn. anbefohlenen Visitation im ganzen Churfürstentum, auch in hiesiger Stadt gemachte Anstalten, 1712 (Archivalieneinheit)
siehe auch: 2.1.3-C.VI.14 Auf Fremde und Unbekannte besser Acht zu haben, ingl. die Wirtshäuser fleißig zu visitieren und alle 14 Tage darüber Bericht zu erstatten loccasione des geschehenen Einbruchs auf der Hundsgasse im Blühmschen Hause, 1712 (Archivalieneinheit)
siehe auch: 2.1.3-C.VI.18 Die Beobachtung und Aufzeichnung der sowohl zu Neu-Dresden und Alt-Dresden, als auch in den Vorstädten befindlichen Personen und Einwohner, auch abreisende und zureisende Leute, zu desto mehrer Sicherheit bei der Stadt allhier, 1713 (Archivalieneinheit)
siehe auch: 2.1.3-C.VI.17 Die Vereidung der Gastwirte und Schänkwirte, bessere Veranstaltung der Trödelweiber und die Bürgerwachen bei langen Nächten, 1712-1713 (Archivalieneinheit)
siehe auch: 2.1.3-C.VI.16 Ordnung, nach welcher die Personen, so sich mit Speisen, Schenken und Herbergen nähren, zu achten, ingl. wie es unter den Toren wegen der ankommenden Fremden zu halten. Dabei die Verzeichnisse der Schänkwirte und Spnnerhalb der Festung und den Vorstädteneisewirte i, 1712 (Archivalien
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URL for this unit of description |
URL: | http://archiv.dresden.de/detail.aspx?ID=1387000 |
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