2.1.5-F.XXII.25 Die in den Königl. Preuß. Landen getroffene Verfügung, daß Niemand ohne Paß, daß an dem Orte seiner Wohnung keine ansteckende Viehseuche grassiere, über die Grenze gelassen werden solle und die deshalb geschehene Notification (Archivalieneinheit)

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Title:Die in den Königl. Preuß. Landen getroffene Verfügung, daß Niemand ohne Paß, daß an dem Orte seiner Wohnung keine ansteckende Viehseuche grassiere, über die Grenze gelassen werden solle und die deshalb geschehene Notification
 

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