2.1.5-F.XVI.78 Die hohen Orts anbefohlene Vernehmung des Wundarztes Johann Gottlieb Heinicke darüber, wie er sich ohne ad praxin internam legitimiret zu sein, unter ein von ihm ausgestelltes Zeugnis als examinirten Medicum habe unterschreiben können, 1830- (Archivalieneinheit)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:2.1.5-F.XVI.78
Ref. code AP:F.XVI.78
Title:Die hohen Orts anbefohlene Vernehmung des Wundarztes Johann Gottlieb Heinicke darüber, wie er sich ohne ad praxin internam legitimiret zu sein, unter ein von ihm ausgestelltes Zeugnis als examinirten Medicum habe unterschreiben können
Creation date(s):from 1830
 

URL for this unit of description

URL:http://archiv.dresden.de/detail.aspx?ID=1264742
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en
Online queries at City Archives Dresden