.Anweisung des Ministeriums für Finanzen zur Führung von Vermögensverzeichnissen für das durch staatliche Treuhänder verwaltete Vermögen von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben und über die Behandlung volkseigener Forderungen von 1968 (Rechtsnormen\)

 

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ThesaurusRechtsnormen
Name.Anweisung des Ministeriums für Finanzen zur Führung von Vermögensverzeichnissen für das durch staatliche Treuhänder verwaltete Vermögen von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben und über die Behandlung volkseigener Forderungen von 1968
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